Weiterführende Informationen

Wenn Sie in stationäre raumlufttechnische Anlagen in Räumen investieren, die regelmäßig der Versammlung von Personen dienen,
können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Insgesamt stellt der Bund EUR 500 Millionen zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind jetzt Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Gastronomiebetriebe, Kulturschaffende oder Freiberufler - um der Corona-Pandemie mit technischen Lösungen entgegenzuwirken, unterstützen der Bund und die Länder die Investitionen in Hochleistungsluftreiniger mit mehreren Förderprogrammen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Ihre Investitionen in die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen). Gefördert werden Maßnahmen, die das Infektionsrisiko ausgehend von potenziell virusbeladenen Aerosolen durch unzureichende Lüftung in geschlossenen Räumen senken. 

Sie erhalten die Förderung für Investitionen

  • in die Um- oder Aufrüstung bestehender stationärer RLT-Anlagen,
  • für Räume, in denen regelmäßig Personenansammlungen stattfinden.


Für die RLT-Anlage gilt: Die Anlage muss für diese Räume einen Regelvolumenstrom von mindestens 400 Kubikmeter pro Stunde aufweisen.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Filterumbau oder Filterwechsel in vorhandenen Filterstufen von RLT-Anlagen mitUmluftanteil,
  • Aufrüstung durch Einbau von Schwebstofffiltern (HEPA – H 13 oder H 14) in vorhandene Filterstufen von RLT-Anlagen mit Umluftanteil,
  • Maßnahmen zur Umluftvermeidung beziehungsweise Umluftreduzierung und zur Erhöhung des Frischluftanteils,
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Frischluftzufuhr bei bestehenden reinen Zu-/Abluftanlagen,
  • Umbauten an der RLT-Anlage zur Reinigung der Umluft durch Einbau infektionsschutzgerechter Filterstufen und Anlagen zur Luftdesinfektion,
  • Erweiterung einer bestehenden RLT-Anlage durch nachträgliche Anbindung einzelner notwendiger Nebenräume,
  • Einbau von Steuerungs- und Regelungstechnik,
  • Maßnahmen zur Optimierung der Lüftungsströmung in den Räumen, die von einer RLT-Anlage versorgt werden,
  • Erstellung eines Konzepts zur infektionsschutzgerechten Lüftung sowie 
  • Begleitmaßnahmen, wie beispielsweise bauliche Maßnahmen, Beratungsleistungen und Planungsleistungen und auch Hygienemanagement.


Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihrer Förderung beträgt 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist auf EUR 200.000 pro RLT-Anlage begrenzt.

Ihre förderfähigen Ausgaben müssen für Filtermaßnahmen und Maßnahmen zur Umluftvermeidung beziehungsweise Umluftreduzierung und für Maßnahmen zur
Erhöhung der Frischluftzufuhr mindestens EUR 2.000 und für alle anderen Maßnahmen mindestens EUR 5.000 betragen.

Ihren Antrag senden Sie bitte an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bitte nutzen Sie die Formulare des BAFA.

Fördermöglichkeiten für Luftreiniger im Überblick

Förderung von Luftreinigern mit der Überbrückungshilfe für Unternehmen


Für die Anschaffung von Luftreinigern erhalten Sie von der Bundesregierung eine finanzielle Förderung im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe.

Seit der Überbrückungshilfe II werden auch Corona-bedingte Hygienemaßnahmen, wie z.B. Desinfektionsmittel, mobile Luftfilteranlagen sowie Außenzelte und Wärmestrahler im Gastronomiebereich bezuschusst. Die Überbrückungshilfe ist ein Fixkostenzuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen.

Förderzeitraum: September bis Dezember 2020
Den Antrag können Sie bis zum 31.03.2021 stellen.

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Mit der Überbrückungshilfe III werden auch Hygienemaßnahmen einschließlich investive Maßnahmen berücksichtigt, die nicht vor dem 01. Januar 2021 begründet sind (z.B. die Anschaffung mobiler Luftfilteranlagen oder Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche).

Förderzeitraum: November 2020 bis Juli 2021
Der Antrag kann bis zum 31.08.2021 gestellt werden.

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Förderprogramm für Lüftungsanlagen - Neustart Kultur


Die Bundesregierung stellt 500 Mio. Euro bis 2024 für die Ausstattung von öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten mit Lüftungsanlagen zur Verfügung. Dies wurde ihm Rahmen des Förderprogramms NEUSTART KULTUR auf den Weg gebracht. Die besonders hart getroffene Kulturszene durch die Pandemie soll damit unterstützt werden.

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Zukunftsprogramm Kino II


Seit dem 1. August 2020 besteht für Kinos die Möglichkeit einen Antrag auf Förderung von pandemiebedingten Investitionen zu stellen. Dabei 
können bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für erforderliche Maßnahmen übernommen werden. Darunter fallen unter anderem auch Klima- bzw. Belüftungssysteme.

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Förderung Luftreinigungsgeräte für Schulen


Der Freistaat Bayern fördert mit bis zu 50 Mio. Euro Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Kitas, Großtagespflegestellen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Schulen.

Schulen erhalten Geräte zur Luftreinigung


Berlin stellt 4,5 Mio. Euro für die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten bereit. Von der Förderung sollen die Schulen profitieren, in denen das ausreichende Lüften der Klassenräume nicht möglich ist. Ziel ist es, die Schulen so weit wie möglich offen zu halten.
Update: Das Land hat weitere 4,5 Mio. Euro für die Anschaffung von Luftfiltergeräten freigegeben (20. Januar 2021)

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Förderung der Schulträger zur Anschaffung von Luftreinigungsgeräten


Schulträger sollen mit 10 Mio. Euro bei der Anschaffung von Luftreinigungs- und ähnlichen Geräten unterstützt werden. Im Fokus stehen dabei Klassenräume, in denen ausreichendes Lüften nicht möglich ist.

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Zuschüsse für Gastronomiebetriebe


Die hessische Gastronomie wird mit insgesamt 3,4 Mio. Euro vom Land Hessen unterstützt. Gefördert werden unter anderem “Desinfektionsständer oder Investitionen, die zur Gewährleistung des Geschäftsbetriebes erforderlich oder geeignet sind“.

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Sonderprogramm zur Verbesserung der Lüftungssituation an Schulen


Die Landesregierung bringt ein Sonderprogramm über 50 Mio. Euro auf den Weg. Damit soll unter anderem der Erwerb von mobilen Luftreinigern für Schulen und Sporthallen gefördert werden, die nicht über Fenster oder vorhandene Technische Anlagen ausreichend gelüftet werden können.

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Förderprogramm für mobile Lüftungsgeräte


Das Land unterstützt die Schulträger mit einem Förderprogramm von bis zu 6 Mio. Euro zur Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte. Räume, in denen kein ausreichendes Lüften möglich ist, sollen dadurch weiterhin genutzt werden können. Derzeit werden die Förderrichtlinien abgestimmt.

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